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Altersvorsorge für Selbstständige in Bremen: Was wirklich sinnvoll ist

Als Selbstständiger in Bremen tragen Sie die volle Verantwortung für Ihre Altersvorsorge — im Gegensatz zu Angestellten zahlen Sie nicht automatisch in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Doch was bedeutet das konkret, und welche Strategien sind wirklich sinnvoll, um im Alter nicht in die Altersarmut abzurutschen?

In diesem Ratgeber zeigen wir Ihnen die wichtigsten Bausteine der Altersvorsorge für Selbstständige in Bremen — von der Rentenversicherungspflicht für bestimmte Berufsgruppen über private Rentenversicherungen und ETF-Sparpläne bis zur Rürup-Rente und der betrieblichen Altersvorsorge für GmbH-Inhaber. Als unabhängiger Finanzberater begleiten wir Sie bei der Entwicklung Ihrer persönlichen Vorsorgestrategie.

1. Rentenversicherungspflicht für Selbstständige: Wer ist betroffen?

Viele Selbstständige glauben, sie seien komplett frei in ihrer Vorsorgeentscheidung. Das stimmt so pauschal nicht. Für eine Reihe von Berufsgruppen besteht in Deutschland eine gesetzliche Rentenversicherungspflicht — unabhängig davon, ob Sie das möchten oder nicht. Diese Regelung nach § 2 SGB VI betrifft vor allem folgende Selbstständige:

  • Handwerker, die in der Handwerksrolle eingetragen sind (z. B. Maler, Maurer, Dachdecker, Elektriker). Die Pflicht besteht für eine bestimmte Anzahl von Pflichtjahren und kann unter Umständen auf Antrag entfallen, wenn das Handwerk nur noch in geringem Umfang ausgeübt wird.
  • Lehrer und Erzieher, die keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und überwiegend selbst unterrichten.
  • Pflegepersonen in der Kranken-, Wochen-, Säuglings- oder Kinderpflege, die selbstständig tätig sind.
  • Künstler und Publizisten unterliegen der Künstlersozialversicherung (KSVG) und zahlen darüber in die gesetzliche Rentenversicherung ein.
  • Bestimmte Selbstständige mit nur einem Auftraggeber — wer mehr als fünf Sechstel seines Umsatzes mit einem einzigen Auftraggeber erzielt und keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt, kann ebenfalls pflichtversichert sein (§ 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI).

Hinzu kommen die berufsständischen Versorgungswerke für Freiberufler: Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte, Architekten und Notare sind in Bremen Pflichtmitglieder ihrer jeweiligen Kammern und zahlen in die entsprechenden Versorgungswerke ein — eine Art berufsspezifische Rentenversicherung, die oft bessere Leistungen bietet als die gesetzliche Rentenversicherung.

Gewerbetreibende ohne besondere Berufszugehörigkeit — etwa IT-Dienstleister, Einzelhändler, Gastronomen oder Berater — sind dagegen in der Regel nicht rentenversicherungspflichtig. Sie müssen vollständig eigenverantwortlich vorsorgen. Genau hier liegt das größte Risiko: Wer keine Pflicht hat, schiebt das Thema Altersvorsorge gerne auf — mit potenziell bitteren Konsequenzen.

Übrigens: Auch wenn Sie nicht pflichtversichert sind, können Sie sich freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern. Das lohnt sich vor allem dann, wenn Sie bereits Beitragszeiten angesammelt haben (z. B. aus einer früheren Angestelltentätigkeit) und Wartezeiten für Erwerbsminderungsrente oder Reha-Leistungen erfüllen möchten. Der monatliche Mindestbeitrag liegt 2026 bei rund 100 Euro, der Höchstbeitrag bei etwa 1.400 Euro.

💡 Unser Tipp

Prüfen Sie Ihren Status genau. Viele Selbstständige wissen nicht, dass sie rentenversicherungspflichtig sind und geraten in Beitragsrückstände. In einer kostenlosen Erstberatung klären wir Ihren Pflichtenstatus und zeigen Ihnen, welche Vorsorgewege für Sie offenstehen.

2. Private Rentenversicherung: Klassischer Baustein mit Garantien

Die private Rentenversicherung ist der Klassiker unter den Vorsorgeprodukten — und für viele Selbstständige die erste Anlaufstation, wenn es um die Altersabsicherung geht. Das Prinzip ist einfach: Sie zahlen über viele Jahre monatlich oder jährlich Beiträge ein und erhalten im Gegenzug eine lebenslange monatliche Rente. Im Kern geht es um die Umwandlung von angespartem Kapital in eine garantierte, nicht endende Zahlung — ein Schutz gegen das Risiko, das eigene Vermögen zu überleben.

Moderne private Rentenversicherungen unterscheiden sich stark von den oft gescholtenen Altverträgen der 1990er und 2000er Jahre. Es gibt heute im Wesentlichen drei Varianten:

  • Klassische Rentenversicherung: Bietet einen garantierten Rechnungszins über die gesamte Laufzeit. Der Garantiezins für Neuverträge 2026 liegt bei 1,0 Prozent — sicher, aber inflationsanfällig. Die tatsächliche Rendite kann durch Überschussbeteiligungen höher ausfallen.
  • Fondsgebundene Rentenversicherung: Ihre Beiträge werden in Investmentfonds angelegt — meist ETFs oder aktiv gemanagte Fonds. Das bietet höhere Renditechancen, aber keine Beitragsgarantie. Viele Tarife kombinieren beides: eine garantierte Mindestrente plus fondsabhängige Überschüsse.
  • Indexgebundene Rentenversicherung (Index-Policen): Die Rendite orientiert sich an einem Index (z. B. EURO STOXX 50), wobei ein Teil des Geldes in Garantiefonds fließt und ein Teil in Indexfonds. Das verspricht höhere Renditen als die klassische Variante bei einer gewissen Sicherheit.

Der entscheidende Vorteil der privaten Rentenversicherung für Selbstständige: Sie können die Beiträge in der Ansparphase flexibel gestalten — Zuzahlungen, Beitragspausen oder Anpassungen sind in modernen Tarifen meist möglich. Außerdem ist das angesparte Kapital Hartz-IV-geschützt, solange der Vertrag nicht vor Rentenbeginn gekündigt wird. In der Auszahlungsphase haben Sie die Wahl zwischen einer lebenslangen Monatsrente und einer einmaligen Kapitalauszahlung — oder einer Kombination aus beidem.

Ein wichtiger Punkt: Private Rentenversicherungen sind nicht staatlich gefördert. Sie zahlen die Beiträge aus Ihrem bereits versteuerten Einkommen. In der Auszahlungsphase wird nur der Ertragsanteil besteuert — und der ist umso niedriger, je später die Rente beginnt. Wer mit 67 in Rente geht, versteuert etwa 17 Prozent der monatlichen Rente. Das macht die private Rentenversicherung steuerlich attraktiver, als viele denken.

3. ETF-Sparpläne: Die renditestarke Alternative

ETFs (Exchange Traded Funds) haben in den letzten Jahren einen Siegeszug angetreten — und das zu Recht. Für Selbstständige mit einem langen Anlagehorizont von 20, 30 oder mehr Jahren sind breit gestreute ETFs eine der renditestärksten Formen der Altersvorsorge. Historisch bringen Welt-ETFs (z. B. auf den MSCI World oder FTSE All-World) eine durchschnittliche Rendite von 6 bis 8 Prozent pro Jahr — ein Wert, den klassische Versicherungsprodukte mit ihrem Sicherungskapital nicht annähernd erreichen.

Ein Rechenbeispiel macht den Unterschied deutlich: Wenn Sie monatlich 300 Euro über 30 Jahre in einen ETF-Sparplan mit durchschnittlich 7 Prozent Rendite investieren, zahlen Sie insgesamt 108.000 Euro ein. Am Ende stehen durch den Zinseszinseffekt rund 365.000 Euro zur Verfügung. Ein klassischer Rentenversicherungsvertrag mit 2,5 Prozent Rendite käme im gleichen Zeitraum auf etwa 160.000 Euro — weniger als die Hälfte.

ETFs eignen sich besonders gut als Altersvorsorge, weil sie:

  • Extrem kostengünstig sind — die jährliche Verwaltungsgebühr (TER) liegt bei breiten Welt-ETFs zwischen 0,07 und 0,22 Prozent, während aktive Fonds oft 1,5 bis 2,5 Prozent kosten.
  • Höchste Flexibilität bieten — Sie können jederzeit Raten aussetzen, erhöhen, senken oder das Geld teilweise oder vollständig entnehmen.
  • Keine Abschlusskosten verursachen — im Gegensatz zu Versicherungsverträgen, bei denen die Provision in den ersten Jahren eingepreist ist.
  • An keine Fristen gebunden sind — Sie entscheiden selbst, wann Sie das Geld entnehmen, und müssen nicht bis zum 62. oder 67. Lebensjahr warten.

Aber ETFs haben auch eine Kehrseite: Sie bieten keine Langlebigkeitsabsicherung. Während eine Rentenversicherung bis ans Lebensende zahlt, kann ein ETF-Depot im Alter aufgebraucht sein — ein existenzielles Risiko, das viele unterschätzen. Außerdem gibt es keine Garantien: In einer Wirtschaftskrise kann das Depot zum falschen Zeitpunkt stark an Wert verlieren. Eine gute Altersvorsorgestrategie kombiniert daher ETFs mit einer Versicherungskomponente für das Langlebigkeitsrisiko.

⚡ Wichtig

Steuerlich sind ETF-Erträge als Kapitaleinkünfte zu behandeln. Nach aktuellem Recht zahlen Sie auf realisierte Gewinne 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer — allerdings nur auf den Ertrag, nicht auf die eingezahlten Beiträge. Die Teilfreistellung von 30 Prozent für Aktienfonds reduziert die Steuerlast zusätzlich. Trotzdem ist die Steuerbelastung höher als bei geförderten Produkten wie der Rürup-Rente — ein Grund, beide Bausteine zu kombinieren.

4. Rürup-Rente: Der Steuerbonus für Selbstständige

Die Rürup-Rente — offiziell Basisrente genannt — ist das einzige Vorsorgeprodukt, das speziell für Selbstständige konzipiert wurde. Sie ist das Gegenstück zur gesetzlichen Rentenversicherung und bietet einen massiven Steuervorteil, der in keiner Vorsorgeplanung fehlen sollte. Sie funktioniert nach dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung: Ihre Beiträge sind in der Ansparphase steuerlich absetzbar, die spätere Rente wird versteuert.

Im Jahr 2026 können Sie 100 Prozent Ihrer Beiträge zur Rürup-Rente als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen — maximal jedoch 27.566 Euro für Ledige und 55.132 Euro für gemeinsam Veranlagte (Werte für 2026, die jährlich an die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung angepasst werden). Das reduziert Ihr zu versteuerndes Einkommen erheblich und spart Ihnen direkt im Jahr der Einzahlung bares Geld. Bei einem persönlichen Steuersatz von 40 Prozent und einem Jahresbeitrag von 12.000 Euro bedeutet das eine Steuerersparnis von 4.800 Euro pro Jahr — Geld, das Sie zusätzlich investieren können.

Allerdings hat die Rürup-Rente auch deutliche Nachteile, die Sie kennen müssen:

  • Keine Kapitalauszahlung: Anders als bei der privaten Rentenversicherung ist eine einmalige Kapitalauszahlung zu Rentenbeginn nicht möglich. Sie erhalten ausschließlich eine lebenslange Monatsrente. Ein kleiner Teil (maximal 30 Prozent des angesparten Kapitals) kann bei Rentenbeginn ausgezahlt werden.
  • Keine Vererbbarkeit: Stirbt der Versicherte vor Rentenbeginn oder kurz danach, ist das angesparte Kapital in der Regel verloren. Eine Hinterbliebenenabsicherung kann optional eingeschlossen werden, erhöht aber die Kosten.
  • Hartz-IV-sicher, aber nicht pfändungssicher: Das Kapital ist zwar vor Hartz-IV-Zugriff geschützt, kann aber im Insolvenzfall oder bei Privatinsolvenz gepfändet werden — ein Unterschied zur privaten Rentenversicherung mit entsprechendem Verwertungsausschluss.

Wer profitiert am meisten von der Rürup-Rente? Selbstständige mit einem hohen persönlichen Steuersatz — also alle, die in den Spitzensteuersatz von 42 oder gar 45 Prozent (Reichensteuer) fallen. Für Sie ist der Steuervorteil so gravierend, dass sich die Rürup-Rente in nahezu jedem Fall lohnt, auch wenn die Rendite des reinen Sparvorgangs nicht an ETFs heranreicht. Für Selbstständige mit niedrigem Steuersatz kann die Rechnung anders aussehen — hier sollten ETF-Sparpläne dominieren.

Auch bei der Rürup-Rente gibt es fondsgebundene Tarife: Ihr Geld wird in ETFs oder aktiv gemanagte Fonds investiert und bietet damit eine deutlich höhere Renditeerwartung als klassische Tarife. In Kombination mit dem vollen Steuerabzug ist das eine hocheffiziente Vorsorgeform. Bei der Tarifauswahl sollten Sie auf niedrige Kosten achten: Einige Anbieter verlangen Abschluss- und Verwaltungskosten von 10 bis 15 Prozent der Beiträge — das reduziert die Rendite massiv. Gute Nettotarife kommen mit 2 bis 5 Prozent aus.

📊 Beispielrechnung: Rürup-Rente mit Steuereffekt

Selbstständiger, 45 Jahre, Steuersatz 42 %, Rürup-Beitrag 1.000 € monatlich (12.000 € pro Jahr). Steuerersparnis pro Jahr: 5.040 €. Über 20 Jahre bis zur Rente spart er 100.800 € Steuern. Das angesparte Kapital wächst parallel und wird ab Rentenbeginn schrittweise versteuert — aber dann mit einem voraussichtlich deutlich niedrigeren persönlichen Steuersatz, da das Gesamteinkommen im Alter meist niedriger ist. Die Differenz zwischen Steuersatz in der Ansparphase und in der Rentenphase ist der eigentliche Hebel der Rürup-Rente.

5. Betriebliche Altersvorsorge für GmbH-Inhaber: Der unterschätzte Königsweg

Wenn Sie als Selbstständiger eine GmbH betreiben und dort als Geschäftsführer angestellt sind, eröffnet sich ein besonders attraktiver Vorsorgeweg: die betriebliche Altersversorgung (bAV). Sie ist für GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer steuerlich und sozialversicherungsrechtlich hochgradig vorteilhaft — vorausgesetzt, sie ist richtig strukturiert.

Das Prinzip: Ihre GmbH schließt eine Versorgung für Sie als Geschäftsführer ab und zahlt die Beiträge direkt aus dem Betriebsvermögen. Diese Beiträge sind Betriebsausgaben der GmbH und mindern den Gewinn — und damit die Körperschaftsteuer (15 %) und die Gewerbesteuer (in Bremen je nach Hebesatz der Gemeinde, rund 450 bis 480 Prozent). Gleichzeitig sind die Beiträge für Sie als Geschäftsführer bis zu einer bestimmten Höhe steuer- und sozialversicherungsfrei. Das ist eine doppelte steuerliche Entlastung, die es in dieser Form bei keinem anderen Vorsorgeprodukt gibt.

Die steuerfreien Höchstbeträge für die bAV im Jahr 2026: Beiträge in die Direktversicherung sind bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei — das sind derzeit 7.728 Euro pro Jahr (644 Euro monatlich). Für eine Pensionszusage gibt es diese Begrenzung nicht — hier kann die GmbH deutlich höhere Beträge zusagen und als Rückstellungen bilanzieren, was zu einem erheblichen Steuerstundungseffekt führt.

Die Pensionszusage ist das mächtigste Instrument für GmbH-Inhaber. Die GmbH bildet für die zugesagte Pension passive Rückstellungen in der Bilanz — das mindert den Gewinn und damit die laufende Steuerlast, ohne dass tatsächlich Geld abfließen muss. Die Rückstellungen wachsen über die Jahre an und werden erst bei Rentenbeginn aufgelöst — dann, wenn Sie die Pension tatsächlich beziehen und versteuern. Das ist eine massive Steuerstundung über Jahrzehnte, die Ihnen Liquidität für Investitionen verschafft.

Wichtig für die korrekte Ausgestaltung: Die Pensionszusage muss erdienbar, finanzierbar und angemessen sein — ein Dreiklang, den das Finanzamt genau prüft. Die Zusage muss angemessen im Vergleich zu Ihrer Tätigkeit und Ihrem Gehalt sein, die GmbH muss sie aus den laufenden Erträgen finanzieren können, und Sie als Geschäftsführer müssen sie bis zum Rentenalter tatsächlich erdienen können. Außerdem muss die Zusage schriftlich fixiert sein, eine klare Regelung für den Fall des vorzeitigen Ausscheidens enthalten und im Jahresabschluss korrekt bewertet werden.

Eine Alternative zur Pensionszusage ist die Unterstützungskasse: Ein externer Träger übernimmt die Verwaltung der Versorgungszusage, und die GmbH zahlt die Beiträge als Betriebsausgaben an die Kasse. Das entlastet die GmbH-Bilanz von den Rückstellungen und gibt dem Geschäftsführer trotzdem die steuerlichen Vorteile der bAV. Nachteil: Die Beiträge fließen tatsächlich ab und stehen dem Unternehmen nicht mehr als Liquidität zur Verfügung.

Auch kleinere Bausteine der bAV lohnen sich für GmbH-Inhaber: Die Direktversicherung ist simpel, unkompliziert und mit der steuerfreien Beitragsgrenze von 7.728 Euro pro Jahr ein guter Einstieg. Sie kann klassisch, fondsgebunden oder indexgebunden ausgestaltet sein. In Kombination mit einer Pensionszusage oder einer privaten Vorsorge (Rürup-Rente, ETFs) bietet sie einen soliden Grundstock.

💡 Unser Tipp

Die betriebliche Altersvorsorge ist ein komplexes Feld mit vielen steuerlichen Fallstricken. Eine falsch aufgesetzte Pensionszusage kann zu verdeckten Gewinnausschüttungen, Nachversteuerung und Haftungsrisiken führen. Lassen Sie Ihre bAV-Strategie von einem erfahrenen Berater prüfen. In unserer Finanzberatung entwickeln wir gemeinsam mit Ihrem Steuerberater eine tragfähige und steuerlich sichere Lösung.

6. Die richtige Strategie: Kombinieren statt Entweder-oder

Die wichtigste Erkenntnis zur Altersvorsorge für Selbstständige lautet: Es gibt nicht die eine richtige Lösung. Jedes Produkt hat Stärken und Schwächen. Die Kunst besteht darin, verschiedene Bausteine so zu kombinieren, dass sie sich in ihrer Wirkung ergänzen. Hier ist unsere bewährte Strategieempfehlung, aufgeteilt nach Unternehmensform und Steuersituation:

Für Einzelunternehmer und Freiberufler ohne Versorgungswerk

Basis: Rürup-Rente mit ETF-basiertem Tarif. Nutzen Sie den vollen Steuerabzug, besonders bei hohem Steuersatz. Wählen Sie einen kostengünstigen Nettotarif mit breiter ETF-Streuung. Ergänzung: ETF-Sparplan auf einen Welt-Index. Für die flexible, renditestarke Vorsorge ohne Langlebigkeitsabsicherung. Der Sparplan gibt Ihnen Liquidität für größere Anschaffungen im Alter und federt Kursverluste ab, da Sie nicht zu einem fixen Zeitpunkt alles verkaufen müssen. Freiwillig: Private Rentenversicherung für den garantierten Sicherheitsbaustein — 10 bis 20 Prozent Ihrer monatlichen Sparquote.

Für GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer

Priorität 1: Betriebliche Altersvorsorge. Nutzen Sie die Direktversicherung (bis 7.728 Euro pro Jahr steuerfrei) als Basisschicht. Für höhere Beträge prüfen Sie die Pensionszusage — in enger Abstimmung mit Ihrem Steuerberater. Priorität 2: Rürup-Rente. Der verbleibende Sonderausgabenabzug kann zusätzlich genutzt werden, da der bAV-Beitrag auf den Arbeitnehmer nicht als Sonderausgabe, sondern als Werbungskostenabzug wirkt (anders bei der Pensionszusage, die kein eigener Abzugsposten des Geschäftsführers ist). Priorität 3: ETF-Sparplan. Für die flexible Rendite und den unabhängigen Vermögensaufbau parallel zur bAV.

Für Handwerker mit Rentenversicherungspflicht

Basis: Gesetzliche Rentenversicherung. Sie zahlen ohnehin ein — versuchen Sie nicht, sich der Pflicht zu entziehen. Die gesetzliche Rente bietet Inflationsanpassung, Erwerbsminderungsschutz und Hinterbliebenenabsicherung. Ergänzung: ETF-Sparplan und gegebenenfalls Rürup-Rente. Die gesetzliche Rente allein reicht nicht — ergänzen Sie sie um renditestarke Bausteine. Die Rürup-Rente lohnt auch für Pflichtversicherte, da sie den Sonderausgabenabzug zusätzlich nutzen können.

Zusammenfassung: Ihre Altersvorsorge-Checkliste für Selbstständige

Rentenversicherungspflicht prüfen: Sind Sie Handwerker, Lehrer, Pfleger oder Künstler? Dann besteht Pflicht — klären Sie Ihren Status.
Versorgungswerk klären: Als Anwalt, Arzt, Steuerberater oder Architekt sind Sie dort pflichtversichert — oft mit guten Leistungen.
Rürup-Rente nutzen: Der volle Sonderausgabenabzug 2026 spart tausende Euro Steuern — besonders bei hohem Steuersatz.
ETF-Sparplan einrichten: Für die renditestarke und flexible Vorsorge — 200 bis 500 Euro monatlich sind ein guter Start.
GmbH-Inhaber: bAV priorisieren: Direktversicherung und Pensionszusage bieten die höchsten Steuervorteile aller Vorsorgeformen.
Private Rentenversicherung prüfen: Als Sicherheitsbaustein für das Langlebigkeitsrisiko — 10–20 % der Sparquote.
Hartz-IV- und Insolvenzschutz beachten: Rürup ist Hartz-IV-sicher, Private nicht insolvenzgeschützt — das kann im Ernstfall entscheidend sein.
Beratung in Anspruch nehmen: Altersvorsorge ist ein Jahrzehnte-Projekt — ein Fehler zu Beginn kostet Sie hunderttausende Euro.

Häufige Fragen zur Altersvorsorge für Selbstständige

Bin ich als Selbstständiger rentenversicherungspflichtig? +

Das hängt von Ihrer Berufsgruppe ab. Handwerker, Lehrer, Erzieher, Pflegepersonen, Künstler und Publizisten sind pflichtversichert, ebenso Freiberufler in Kammerberufen über die Versorgungswerke. Gewerbetreibende ohne besondere Berufszugehörigkeit (IT-Dienstleister, Einzelhändler, Gastronomen) sind in der Regel nicht pflichtversichert, können sich aber freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern. Klären Sie Ihren Status in einer Beratung — ein Irrtum kann zu hohen Nachzahlungen führen.

Rürup-Rente oder ETF-Sparplan — was ist besser? +

Weder noch — beide ergänzen sich. Die Rürup-Rente bietet eine unschlagbare Steuerersparnis bei hohem Einkommen und eine lebenslange Rente, hat aber keine Flexibilität. Der ETF-Sparplan bringt höhere Rendite und volle Flexibilität, aber keine Langlebigkeitsabsicherung und keine Steuerförderung. Die optimale Strategie kombiniert beides: Rürup als Basis mit Steuerbonus und ETF-Sparplan als renditestarke, flexible Ergänzung.

Wie viel sollte ich als Selbstständiger monatlich für die Altersvorsorge sparen? +

Als Faustregel gilt: 15 bis 20 Prozent Ihres Bruttoeinkommens sollten in die Altersvorsorge fließen. Bei einem Jahreseinkommen von 60.000 Euro sind das 750 bis 1.000 Euro monatlich. Der genaue Betrag hängt von Ihrem Lebensstandard, Ihrem Rentenbeginn und Ihren bereits vorhandenen Vorsorgebausteinen ab. In unserer Konzeptberatung rechnen wir Ihren persönlichen Vorsorgebedarf präzise aus.

Lohnt sich eine Pensionszusage für meine kleine GmbH? +

Das kommt auf Ihre Gewinnsituation an. Erwirtschaftet Ihre GmbH konstant Gewinne und Sie zahlen Körperschaft- und Gewerbesteuer, kann eine Pensionszusage sehr attraktiv sein. Die Rückstellungen mindern den Gewinn und die Steuerlast, während das Geld im Unternehmen bleibt. Bei einer Gewinnsituation ab etwa 50.000 Euro pro Jahr wird die Pensionszusage interessant. Voraussetzung: Sie brauchen einen Steuerberater, der die korrekte bilanzielle Abbildung sicherstellt, und einen Finanzberater, der die Rückdeckungsversicherung optimal auswählt.

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